Private Krankenversicherungen in SpanienCompartir
Die spanische Gesundheitsversorgung im Rahmen der Seguridad Social ist durchgehend zwar als „gut“ zu bezeichnen, insbesondere die fehlende freie Arzt- und Krankenhauswahl und die relativ langen Wartezeiten bei planbaren Behandlungen und Operationen lassen aber die Mehrheit der Residenten und „Langzeiturlauber“ zu der Überzeugung gelangen, dass eine weitere private Krankenversicherung als zusätzliche Absicherung sinnvoll ist.
Das Angebot an spanischen privaten Krankenversicherungsanbietern ist reichlich, der Deckungsumfang jedoch nicht immer leicht zu durchschauen. Zu den bekanntesten Anbietern zählen die DKV, Mapfre, Asisa, Vitalico, AXA, Adeslas, Novomedic und Femenia Salud. Die monatlichen Beiträge beginnen ab € 40.-- aufwärts, können jedoch je nach Leistungsinhalten des Vertrages oder Alter des Kunden weitaus höher liegen.
Zwar bieten die meisten Gesellschaften auch deutschsprachige Tarifinformationen an, anders als in Deutschland sind jedoch die hiesigen Leistungen teils finanziell oder auch zeitlich eingeschränkt, ebenso werden bestimmte Krankheitsbilder und auch Behandlungsmaßnahmen nicht erstattet. Diese Details entnehmen Sie bitte den einzelnen Versicherungsbedingungen, die, anders als die Kundeninformationen, zumeist rechtsverbindlich nur in spanischer Sprache vorliegen. Bitte prüfen Sie diese unbedingt, denn nur die allgemeinen Vertragsbedingungen zählen im „Fall der Fälle!.
Was ist bei der Auswahl des „passenden Versicherungsschutzes“ zu beachten?
In der Regel bieten spanische Verträge eine gute Auswahl an Vertragsärzten, das heißt solchen Behandlern, die in vertraglicher Bindung zum Versicherungsunternehmen stehen, und deren Behandlungskosten zu 100% von der Versicherungsgesellschaft getragen werden.
Bei Policen mit freier Arztwahl gilt: wird über dieses Verzeichnis der Vertragsärzte, dem Cuadro Medico, hinaus ein nicht aufgeführter Arzt konsultiert, ist üblicherweise ein Teil des ärztlichen Honorars vom Patienten selber zu tragen; üblicherweise sind dies 20% der Kosten. Gleiches gilt für stationäre Behandlungen in Krankenhäusern. Auch hier gibt es ebensolche vertragliche Einrichtungen. Einige Gesellschaften bieten mittlerweile die tatsächliche freie Wahl an: sprechen Sie bitte hierauf Ihren Versicherungsberater konkret an.
Medikamente fallen bei den meisten Gesellschaften ebenso wenig unter den Versicherungsschutz wie ein Großteil von Heilmitteln wie Brillen, Prothesen, etc., und sind vom Patienten selber zu zahlen. Ein evtl. nicht unerheblicher Kostenfaktor.
Wichtig und besonders zu beachten gelten Leistungslimits in finanzieller oder zeitlicher Hinsicht. Die Honorarerstattungen sind in den meisten Fällen sowohl bei stationärer als auch ambulanter Heilbehandlung mit jährlichen Obergrenzen versehen. Beispiel: Die Gesellschaft XY erstattet pro Versichertem und Jahr maximal € 400.000.-- für die Arztkosten bei einem Krankenhausaufenthalt. Darüber hinausgehende Kosten gehen zu Lasten des Versicherten. Ebensolche Limits finden Sie im ambulanten Bereich und verschiedenen Leistungen wie Krankenzimmer, Schwangerschaft und Geburt, Facharzt etc. Bitte denken Sie bei Ihrer Entscheidung stets den größtmöglichen Schaden – der sollte versichert sein, um Sie vor wirtschaftlichen Folgen zu schützen.
Zeitliche Obergrenzen sind ebenso üblich, wie z.B. max. 90 Tage Hospitalisierung im Allgemeinen und 60 Tage Intensivstation oder max. 40 Tage für Krankenhausaufenthalte bei Kindern. Limitierungen, die den meisten deutschen versicherten Kunden nicht unbedingt bekannt sind.
Bestimmte Ausschlüsse vom Versicherungsschutz sind von außerordentlicher Wichtigkeit und sollten genannt werden. So erfolgt z.B. keine Kostenerstattung bei AIDS (auch wenn die Erkrankung erst nach Versicherungsbeginn eingetreten ist !), teilweise bei bestehende Krankheiten –selbst dann, wenn Sie bei Vertragsabschluß noch nicht bekannt waren (!)- Behandlungen durch Heilpraktiker und Homöopathen, Akupunktur usw. Ebenso erfolgt keine Kostenerstattung bei Behandlungsbedarf infolge Ausübung diverser Sportarten, die nicht immer genau definiert sind. Bekannt ist z.B. das einem Freizeitsporttaucher die Behandlungskosten nach einem Tauchunfall nicht erstattet wurden, gleiches gilt teilweise bei Reitunfällen.
Ein großer Nachteil der von spanischen Gesellschaften angebotenen Krankenversicherungen liegt in dem verbrieften Kündigungsrecht des Versicherers, was möglicherweise im Alter des Versicherten oder nach einer schweren Erkrankung zur Kündigung durch den Versicherer führt. Neuer Versicherungsschutz ist dann oftmals nicht mehr zu bekommen.
Zusammengefasst, und zur Ihrer erleichterten Entscheidungsfindung beim Abschluß einer Krankenversicherung:
Achten Sie beim Abschluss einer Krankenversicherung in Spanien –egal ob deutscher oder spanischer Anbieter- ob folgende Kriterien erfüllt bzw. mitversichert sind:
- Privater Krankenversicherungsstatus
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl europaweit auch bei planbaren Behandlungen
- Keine Jahreshöchst-Deckungsgrenze für ärztliche Leistungen, weder ambulant noch stationär
- Leistungsstandards einer deutschen Krankenversicherung
- Mitversicherung von Medikamenten, Heilpraktiker- und zahnärztlichen Leistungen
- Kündigungsschutz im Krankheitsfall und Alter einseitig durch den Versicherer
- Vertragsfortführung auch bei Umzug in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums und bei Rückkehr in das Heimatland möglich
Sprechen Sie Ihren Versicherungsberater auf die Inhalte des von Ihnen gewünschten Krankenversicherungsschutzes an, und lassen sich diesen detailliert darstellen. Bestens informiert können Sie sich dann für den für Sie optimalen Versicherungsschutz entscheiden, und brauchen im Krankheitsfall keine unangenehmen Überraschungen zu befürchten.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter der Tel Nr. 922 713 428 zur Verfügung
Ralf Wichels
Teneriffa Versicherungs Team S.L.